Jedes Objekt und jeder Kunde erhält einmal jährlich eine vollständige Jahresabrechnung. Da sich Immobilien hinsichtlich Größe, Heizungsart und der Verfügbarkeit externer Unterlagen unterscheiden, können nicht alle Abrechnungen zum gleichen Zeitpunkt erstellt werden. Grundsätzlich gilt bei uns: Je größer ein Objekt mit Wohnungen, Mietern oder Eigentümern ist, desto früher beginnen wir mit der Bearbeitung, sobald alle erforderlichen Daten vollständig vorliegen.
Bei Objekten ohne zentrale Heizungsanlage können die Abrechnungen häufig bereits zu Beginn des Jahres erstellt werden. Bei Immobilien mit Gaszentralheizung müssen zunächst die Jahresabrechnungen der Energieversorger abgewartet werden, die uns in der Regel bis Ende Februar vorliegen. Anschließend werden die Heizkostenabrechnungen beim jeweiligen Messdienstleister beauftragt. Erst nach deren Rücklauf kann die endgültige Jahresabrechnung erstellt werden.
Besonders bei Fernwärmeobjekten – die in unserem Verwaltungsbestand einen hohen Anteil ausmachen – sind wir zusätzlich auf die Daten zur gesetzlichen CO₂-Kostenaufteilung angewiesen. Diese Informationen werden von den Versorgern häufig erst im Laufe des dritten Quartals bereitgestellt. Dadurch verschiebt sich die Bearbeitung dieser Objekte regelmäßig bis nach die Sommerferien. Anschließend erfolgt die weitere Bearbeitung wieder nach der Größe der jeweiligen Liegenschaft.
Aus Gründen der Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit erstellen wir jede Abrechnung grundsätzlich nur einmal vollständig und abschließend. Das bedeutet: Wir beginnen mit der finalen Abrechnung erst dann, wenn sämtliche Unterlagen, Rechnungen und Abrechnungen vollständig vorliegen. Vor der Erstellung werden alle Konten, Buchungen und Umlagen nochmals umfassend geprüft, damit die Abrechnung fachlich und buchhalterisch korrekt ist.
Selbstverständlich können Eigentümer auf Wunsch unterjährig laufende Auswertungen der Buchhaltung erhalten. Dabei handelt es sich jedoch ausdrücklich nicht um abschließend geprüfte Jahreswerte, da sich im Rahmen der finalen Abrechnung noch Umbuchungen, Korrekturen oder Zuordnungsänderungen ergeben können.
In den meisten Fällen erhalten unsere Kunden ihre Jahresabrechnung bis spätestens zum 30.09. des Folgejahres. Aufgrund der Abhängigkeit von Energieversorgern, Messdienstleistern und externen Datenlieferungen können wir hierfür jedoch keine feste Garantie übernehmen.